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Chevrolet Epica / Chevrolet Malibu

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Chevrolet Malibu Boston
____________________Chevrolet Epica



Autor: Gast Thema: Wohnwagen ziehen  (Gelesen 14696 mal)

Black Epica

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Wohnwagen ziehen
« am: 07. September 2012, 21:37:37 »
hallo
Wollte mir in kürze einen Wohnwagen zulegen und hinter meinen Dicken (2,5 Automatik ) hängen. Wohnwagen ca. 4,00 - 4,50 m  Aufbaulänge. Hat jemand Erfahrung damit ????
Welche Anhängerkupplung, Anhängelast, Fahrverhalten, Auflastung am Epica, usw.   :hmmh

Gruß Gerd

Zent

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Re: Wohnwagen ziehen
« Antwort #1 am: 07. September 2012, 21:58:37 »

hurgh

  • Gast
Re: Wohnwagen ziehen
« Antwort #2 am: 08. September 2012, 08:12:43 »
ist alles kein Problem ich hatte schon über 2t im Schlepptau mit meinem Diesel.

Als Anhängerkupplung habe ich mir bei ebay die günstigste abnehmbare gekauft und bisher keine Probleme, lediglich der Adapter für die Stromversorgung ist kaputt gegangen, aber den gibts für 5 Euro als Ersatz.

Karl_

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Re: Wohnwagen ziehen
« Antwort #3 am: 14. September 2012, 13:01:35 »
Moin,
ich würde immer zu einer nicht abnehmbaren AHK tendieren.
Vorteile:
- günstigere Anschaffung
- höhere Last
- bei Nichtbenutzung muss die abnehmbare AHK demontiert werden, da bei einem Heckunfall eine Schadenbeteiligung möglich ist
- ich persönlich war immer zu Faul das teil ab- und anzubauen  :haha
- sehen tut man die abnehmbaren auch meistens, auch wenn sie nicht dran waren.

Gruß
Karl

hurgh

  • Gast
Re: Wohnwagen ziehen
« Antwort #4 am: 14. September 2012, 21:25:55 »

- bei Nichtbenutzung muss die abnehmbare AHK demontiert werden, da bei einem Heckunfall eine Schadenbeteiligung möglich ist


Das ist doch wieder ein Ammenmärchen.
die AHK muss nur abgenommen werden, wenn sie das Nummernschild verdeckt. Ansonsten kannst du das Teil immer dran lassen.

Falls du ein Urteil dazu hast, lasse ich mich gerne eines besseren Belehren.

Und was nützt eine erhöhte Last? Bei 3,5 t Gesamtgewicht sollt eh Schluss sein

Ich würde immer wieder die abnehmbare AHK bevorzugen. Sieht einfach deutlich besser aus.
« Letzte Änderung: 14. September 2012, 21:39:09 von hurgh »

achtdreizehn

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Re: Wohnwagen ziehen
« Antwort #5 am: 14. September 2012, 21:50:03 »
Das ist doch wieder ein Ammenmärchen.
darauf würd ich mich nicht verlassen,denn:


Zitat
Bei einem entsprechenden Schaden wird eine gründlich arbeitende Versicherung entdecken, dass die nicht abgenommene Anhängekupplung den Schadensbetrag erhöht hat und hier Abzüge vornehmen. Will man das nicht akzeptieren landet die Sache unweigerlich vor Gericht und Anwälte und Gutachter sind die Einzigen, die einen Grund zur Freude haben werden.
Fazit: Anhängekupplung, Zusatzspiegel, Dachträger und ähnliche Gerätschaften sofort nach Gebrauch abnehmen.
http://www.freesoft-board.to/f283/auto-und-recht-abnehmbare-ahk-ohne-anhaenger-abnehmen-pflicht-304088.html
« Letzte Änderung: 17. September 2012, 10:31:38 von achtdreizehn »

Wanderer

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Re: Wohnwagen ziehen
« Antwort #6 am: 15. September 2012, 10:46:34 »
Hallo,

8-13: Kannst du das Zitat bearbeiten, so das man auch sieht von wo es zitiert? Denn so ist das nur ein Satz ohne Zusammenhang, der aber aus einem größeren Kontext zu stammen scheint. (Link?)

Danke schon einmal!

Wanderer

hurgh

  • Gast
Re: Wohnwagen ziehen
« Antwort #7 am: 16. September 2012, 18:39:09 »
Nur weil Versicherungen da wieder einen Streitpunkt sehen, ist das noch lange kein Gesetz.

Das Gegenargument lautet nämlich, dass bei dem Fahrzeug mit Anhängerkupplung der Schaden gemindert wurde.

Wenn das beim Rückwärts einparken passiert, dann könnte man der Argumentation folgen, aber wenn mir einer drauf fährt  :nono


achtdreizehn

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Re: Wohnwagen ziehen
« Antwort #8 am: 17. September 2012, 09:40:06 »
klaro, issn statement vom adac: http://www.freesoft-board.to/2867381-post13.html

das zitat selber kommt von hier: http://www.freesoft-board.to/f283/auto-und-recht-abnehmbare-ahk-ohne-anhaenger-abnehmen-pflicht-304088.html

und hier noch der direkte auszug:
Zitat
Guten Tag Herr *****,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw
mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne
Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden
Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare
Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei
Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.

Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine
vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden
entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher
nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die
abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des
Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige
Urteile bislang nicht vor.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und
verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Kai Thiele
Juristische Zentrale - RechtsService
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München

Karl_

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Re: Wohnwagen ziehen
« Antwort #9 am: 17. September 2012, 11:22:59 »
Moin,
um von der Versicherungsdiskussion mal  wegzukommen... das muss dann wohl jeder mit sich selbst ausmachen.
Bei mir überwiegt der Geiz und die Faulheit, damit würde ich immer eine starre AHK kaufen.
Bei vielen Fahrzeugen kommt dann noch dazu, dass die Zuglast bei der starren höher ist.

@hurg:
Was sollte das eigentlich mit den 3,5t?
Der Anhänger darf maximal das 1,5-fache des ziehenden Fahrzeugs wiegen. Problem gibts dann bei bei den jüngeren Kollegen, die nur 3,5t fahren dürfen  :haha
Der Rest darf mehr ziehen.

Gruß vom Karl

achtdreizehn

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Re: Wohnwagen ziehen
« Antwort #10 am: 17. September 2012, 14:24:07 »
Problem gibts dann bei bei den jüngeren Kollegen, die nur 3,5t fahren dürfen  :haha

so wie ich :-(

ich hab grad mal überlegt (bisher dachte ich immer ich darf nur bis max. 750kg fahren):
Gesetz ist ja bei meinem B-Schein:  a) Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse --oder-- b) Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.

Der Epica wiegt 1500kg. Das heisst also, ich dürfte nach b) sogar nen 1500kg-Anhänger dranhängen, da es ja zusammen mit Zugfahrzeug nur 3000kg sind und die 3500kg nicht überschritten werden? Seh ich das richtig??  :hmmh

Die Anhängelast der abnehmbaren AHK bei mir sind 1700kg. Für alle "jüngeren Kollegen" ohne BE, reicht also die abnehmbare.

hurgh

  • Gast
Re: Wohnwagen ziehen
« Antwort #11 am: 17. September 2012, 21:33:25 »
das meine ich ja, dass durch Zugfahrzeug + Anhänger die 3,5 t nicht überschritten werden dürfen. 
Ich hatte in meinem Anhänger ( 400kg Eigengewicht) auch schon über 1,5t Erde drin, also deutlich mehr als ich durfte, und da hat sich mein Dicker schon extrem gequält. Ich musste dann noch am Berg anfahren, wer den Geruch der Kupplung mag sollte dabei auf seine Kosten kommen.

@achtdreizehn
wenn ich es recht in Erinnerung habe, wiegt der Epica 1860 kg (Diesel)

und um nochmal auf die Abnahmepflicht zurück zu kommen. Der Artikel sagt doch schon alles. Da will sich nur der ADAC wichtig machen wie in so vielen Dingen.
Kein Gesetz, kein Hinweis in der Betriebsanleitung oder Betriebserlaubnis, da greift noch nicht mal der Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Und das noch keine Urteile vorliegen liegt einfach daran, weil die Versicherungen wissen, dass sie Chancenlos wären. Versicherungen nutzen schließlich jedes Schlupfloch.
Wie schon gesagt, das Gegenargument lautet, Schadensminderung am Fahrzeug mit AHK

Karl_

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Re: Wohnwagen ziehen
« Antwort #12 am: 18. September 2012, 10:40:27 »
Moin,
zum Einen:
Führerschein, wenn Du nur den neuen B hast, dann darfst Du nur 750kg ziehen!
Willst Du mehr ziehen (bis 3,5t für das gesamte Gespann, Auto+Anhänger) dann brauchst Du B+E!!
Für die, die noch den Klasse 3 gemacht haben gilt 7,5t für das ziehende Fahrzeug + 1,5-fache Anhängerlast = 18,75 t!!
Das ist schon ganz ordentlich für einen PKW Führerschein. Daher wurde auch das Gesetzt geändert.
C1E entspricht dann dem alten Klasse 3 (18,75t)
CE ist dann der Rest.

zum Zweiten:
Mir ist keine Regel bekannt, dass die 3,5 beim PKW nicht überschritten werden dürfen.

Gruß
Karl

achtdreizehn

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Re: Wohnwagen ziehen
« Antwort #13 am: 18. September 2012, 11:38:56 »
wenn Du nur den neuen B hast, dann darfst Du nur 750kg ziehen!
und was bitteschön soll dann der fett markierte teil in folgenden zitat bedeuten???
Zitat
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt


Mir ist keine Regel bekannt, dass die 3,5 beim PKW nicht überschritten werden dürfen.
mir schon, denn im führerschein klasse b darf man keinesfalls die 3,5t überschreiten.

Karl_

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Re: Wohnwagen ziehen
« Antwort #14 am: 19. September 2012, 11:34:06 »
und was bitteschön soll dann der fett markierte teil in folgenden zitat bedeuten???
Moin und sorry, der Passus war mir nicht bekannt.

mir schon, denn im führerschein klasse b darf man keinesfalls die 3,5t überschreiten.
Das hab ich auch nicht gesagt, ich sagte, dass man mit der Alten Klasse 3 mehr ziehen durfte.
Daher wurden die Klasse B Führerscheine zu BC1E umgeschrieben.

Bezogen auf den Dicken bedeutet das, (wenn Du nur B hast) das Du max. 2 x Leergewicht fahren darfst. 

Gruß
Karl

 


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