Chevrolet Epica, Malibu & Captiva Forum
CHEVROLET EPICA FORUM => Allgemein => Thema gestartet von: Zerioz am 27. Oktober 2013, 18:43:22
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moin,
sehr ärgerlich, aber scheinbar ist es nur die stoßstange und alles geht seinen gang mit der instandsetzung.
hab heute was ins auto gelanden und ein garagennachbar machte per knopfdruck sein elektrisches garagentor auf. nur blöd das er sich vermacht hat und vor der falschen garage stand. mein auto und ein fahrrad standen vor seinem sich öffnen tor. das fahrad lag dann auf der haube. :langw :zornig
zum glück konnte ich die kratze gleich wegpolieren.
tschau norman
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Das ist blöd ja, deswegen sollte man immer genug abstand vor garagen tore halten
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Hallo Murat,
eine Abrechnung auf Basis des Kostenvoranschlags hat sicherlich Vorteile. Namentlich für die Versicherung. Oft ist man dann eher der der weniger kriegt. Den Sachverständigen zahlt die gegnerische Versicherung, er kann dann auch den Nutzungsausfall definieren und die Dauer der Entschädigung dafür ausrechnen. Unabhängige!! Sachverständige geben Dir gerne am Telefon Auskunft, ein Anruf der sich durchaus lohnen kann.
Hallo Norman,
gut das nicht mehr passiert ist. In Zukunft solltest Du von bissigen Garagentoren :cheese weg bleiben.
unfallfreie Grüße von Jürgen
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oh mann, ihr pechvögel :-(
bin ja mal gespannt was die chevywerkstatt zu murats schaden sagt. optisch siehts ja wirklich nur nach dem stoßfänger aus (wäre ja toll, wenn er auch seine aufgabe erfüllt hätte). wenn die c-säule, der rahmen oder sonstwas etwas abbekommen hat, wirds bestimmt teuer. und hoffentlich passt das spaltmaß nachher wieder...
norman, wäre das nicht ein akurater privat-haftpflichtfall des nachbarn?
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was ist eure empfehlung an mich? Chevy Werkstatt oder zuerst unfallgutachter?
grüße
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Hallo Murat,
wie bereits gesagt: M.E. ist es empfehlenswert einen Gutachter einzuschalten.
empfehlende Grüße von Jürgen
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alles klar, hab schon einen gutachter gefunden
ich werde wenn was neues gibt, melden
grüße
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Hallo Murat,
ja sag bitte Bescheid wie das weiter ging!
neugierige Grüße von Jürgen
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Hallo Zerioz,
der Wertverlust IST Bestandteil des Fahrzeugschadens. Besonders relevant ist dies wenn aus "unfallfrei" "Unfallfahrzeug" wird. Unabhängig von der schwere des Unfalls IST es eine Wertminderung auch wenn der Schaden minimal war bzw. fachkundig beseitigt wurde. Flapsig gesagt: Unfall ist Unfall.
ausgebeulte Grüße von Jürgen
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also müssten die mir die 250€ Wertminderung noch mitzahlen ?
1544 € + 250 €
??
grüße
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Hallo Zerioz,
wenn diese Wertminderung im Gutachten definiert ist, d.h. wenn es da drin steht, dann JA! Wobei ich hier keine Rechtsauskünfte gebe, dies kann ich nicht, darf ich nicht und werde ich nicht denn ich bin kein Anwalt. Sieh es bitte als rein private Auskunft.
juristisch nicht verwertbare Grüße von Jürgen
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hahaha :haha :thumbsup
ich nehme es rein privatisiert die auskunft an.
ich werde mal morgen die versicherung anrufen und fragen warum die mir das nicht mitüberwiesen haben
grüße