Chevrolet Epica, Malibu & Captiva Forum
CHEVROLET EPICA FORUM => Sonstiges => Thema gestartet von: Inti31 am 28. Juni 2012, 08:32:14
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Für Euch mal zur Information:
In jedem Kraftfahrzeug in Frankreich muss ab dem 1. Juli ein Alkoholtestgerät mitgeführt werden, diese Vorschrift gilt auch für Touristen.
Eine Schonfrist läuft bis zum 31. Oktober - danach wird eine Verwarngebühr von 11 Euro fällig. Diese Einweg-Alkoholtester kosten angeblich rund 1,50 Euro und sollen in Apotheken, Diskotheken und Tankstellen erhältlich sein.
Warum? Schuld für die Einführung dieser neuen Regelung sind angeblich die anscheinend zahlreichen Alkoholunfälle in Frankreich. Die Autofahrer sollen durch die Mitführpflicht sensibilisiert werden, ihre Fahrtüchtigkeit zu prüfen - vor dem Losfahren.
Vorgeschrieben ist die Benutzung des Tests allerdings nicht.
...wenn sich da mal nicht jemand wieder mal eine goldene Nase verdient...
Grüße Inti31
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Ja dass bringt bestimmt viel wenn dass Teil im Kofferraum bei der Warnweste rumliegt.
MfG Bloodinchen
send by SAMSUNG GT-I9100
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Die spinnen die Gallier...
Ich arbeite im Grenzgebiet zu Frankreich. Ich habe auch einige Kollegen die dort wohnen. Die Fragen sich auch, was das soll. :nono
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just Info:
Die Regelung in Frankreich, immer einen Alkoholtester mit im Fahrzeug haben zu müssen, ist jetzt wieder hinfällig.
Die am 1. Juli 2012 eingeführte Mitführpflicht von Alkoholtestsets ist endgültig vom Tisch. Innenminister Manuel Valls erkärte am Freitag, 15. Februar, in der Zeitung "Le Parisien", für ihn gebe es "keine verpflichtenden Alkoholtests und erst recht keine Sanktionen" für Fahrer, die kein Pusteröhrchen in ihrem Auto haben. Die Vorschrift stammte noch von der im vergangenen Mai abgewählten konservativen Regierung unter Präsident Nicolas Sarkozy. Ursprünglich sollten Autofahrer, die keines der umstrittenen Geräte mit sich führen, bereits ab dem 1. November mit einem Bußgeld bestraft werden - auch Touristen. Diese Frist hatte Valls mehrfach mit Hinweis unter anderem auf "Lieferschwierigkeiten" verschoben.
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Hallo Inti31,
vielen Dank für die Info. :thumbsup Ganz im Gegensatz zu unseren Gesetzgebern ist also die französische Legislative in der Lage schwachsinnige Verordnungen wieder außer Kraft zu setzen.
alkoholfreie Grüße von Jürgen