Chevrolet Epica, Malibu & Captiva Forum
CHEVROLET EPICA FORUM => Allgemein => Thema gestartet von: Black Epica am 07. September 2012, 21:37:37
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hallo
Wollte mir in kürze einen Wohnwagen zulegen und hinter meinen Dicken (2,5 Automatik ) hängen. Wohnwagen ca. 4,00 - 4,50 m Aufbaulänge. Hat jemand Erfahrung damit ????
Welche Anhängerkupplung, Anhängelast, Fahrverhalten, Auflastung am Epica, usw. :hmmh
Gruß Gerd
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hallo ,frag Stefan https://epica-forum.de/index.php?topic=165.0 (https://epica-forum.de/index.php?topic=165.0) :yessir
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ist alles kein Problem ich hatte schon über 2t im Schlepptau mit meinem Diesel.
Als Anhängerkupplung habe ich mir bei ebay die günstigste abnehmbare gekauft und bisher keine Probleme, lediglich der Adapter für die Stromversorgung ist kaputt gegangen, aber den gibts für 5 Euro als Ersatz.
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Moin,
ich würde immer zu einer nicht abnehmbaren AHK tendieren.
Vorteile:
- günstigere Anschaffung
- höhere Last
- bei Nichtbenutzung muss die abnehmbare AHK demontiert werden, da bei einem Heckunfall eine Schadenbeteiligung möglich ist
- ich persönlich war immer zu Faul das teil ab- und anzubauen :haha
- sehen tut man die abnehmbaren auch meistens, auch wenn sie nicht dran waren.
Gruß
Karl
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- bei Nichtbenutzung muss die abnehmbare AHK demontiert werden, da bei einem Heckunfall eine Schadenbeteiligung möglich ist
Das ist doch wieder ein Ammenmärchen.
die AHK muss nur abgenommen werden, wenn sie das Nummernschild verdeckt. Ansonsten kannst du das Teil immer dran lassen.
Falls du ein Urteil dazu hast, lasse ich mich gerne eines besseren Belehren.
Und was nützt eine erhöhte Last? Bei 3,5 t Gesamtgewicht sollt eh Schluss sein
Ich würde immer wieder die abnehmbare AHK bevorzugen. Sieht einfach deutlich besser aus.
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Das ist doch wieder ein Ammenmärchen.
darauf würd ich mich nicht verlassen,denn:
Bei einem entsprechenden Schaden wird eine gründlich arbeitende Versicherung entdecken, dass die nicht abgenommene Anhängekupplung den Schadensbetrag erhöht hat und hier Abzüge vornehmen. Will man das nicht akzeptieren landet die Sache unweigerlich vor Gericht und Anwälte und Gutachter sind die Einzigen, die einen Grund zur Freude haben werden.
Fazit: Anhängekupplung, Zusatzspiegel, Dachträger und ähnliche Gerätschaften sofort nach Gebrauch abnehmen.
http://www.freesoft-board.to/f283/auto-und-recht-abnehmbare-ahk-ohne-anhaenger-abnehmen-pflicht-304088.html
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Hallo,
8-13: Kannst du das Zitat bearbeiten, so das man auch sieht von wo es zitiert? Denn so ist das nur ein Satz ohne Zusammenhang, der aber aus einem größeren Kontext zu stammen scheint. (Link?)
Danke schon einmal!
Wanderer
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Nur weil Versicherungen da wieder einen Streitpunkt sehen, ist das noch lange kein Gesetz.
Das Gegenargument lautet nämlich, dass bei dem Fahrzeug mit Anhängerkupplung der Schaden gemindert wurde.
Wenn das beim Rückwärts einparken passiert, dann könnte man der Argumentation folgen, aber wenn mir einer drauf fährt :nono
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klaro, issn statement vom adac: http://www.freesoft-board.to/2867381-post13.html
das zitat selber kommt von hier: http://www.freesoft-board.to/f283/auto-und-recht-abnehmbare-ahk-ohne-anhaenger-abnehmen-pflicht-304088.html
und hier noch der direkte auszug:
Guten Tag Herr *****,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw
mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne
Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden
Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare
Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei
Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.
Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine
vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden
entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher
nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die
abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des
Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige
Urteile bislang nicht vor.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und
verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Kai Thiele
Juristische Zentrale - RechtsService
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München
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Moin,
um von der Versicherungsdiskussion mal wegzukommen... das muss dann wohl jeder mit sich selbst ausmachen.
Bei mir überwiegt der Geiz und die Faulheit, damit würde ich immer eine starre AHK kaufen.
Bei vielen Fahrzeugen kommt dann noch dazu, dass die Zuglast bei der starren höher ist.
@hurg:
Was sollte das eigentlich mit den 3,5t?
Der Anhänger darf maximal das 1,5-fache des ziehenden Fahrzeugs wiegen. Problem gibts dann bei bei den jüngeren Kollegen, die nur 3,5t fahren dürfen :haha
Der Rest darf mehr ziehen.
Gruß vom Karl
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Problem gibts dann bei bei den jüngeren Kollegen, die nur 3,5t fahren dürfen :haha
so wie ich :-(
ich hab grad mal überlegt (bisher dachte ich immer ich darf nur bis max. 750kg fahren):
Gesetz ist ja bei meinem B-Schein: a) Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse --oder-- b) Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.
Der Epica wiegt 1500kg. Das heisst also, ich dürfte nach b) sogar nen 1500kg-Anhänger dranhängen, da es ja zusammen mit Zugfahrzeug nur 3000kg sind und die 3500kg nicht überschritten werden? Seh ich das richtig?? :hmmh
Die Anhängelast der abnehmbaren AHK bei mir sind 1700kg. Für alle "jüngeren Kollegen" ohne BE, reicht also die abnehmbare.
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das meine ich ja, dass durch Zugfahrzeug + Anhänger die 3,5 t nicht überschritten werden dürfen.
Ich hatte in meinem Anhänger ( 400kg Eigengewicht) auch schon über 1,5t Erde drin, also deutlich mehr als ich durfte, und da hat sich mein Dicker schon extrem gequält. Ich musste dann noch am Berg anfahren, wer den Geruch der Kupplung mag sollte dabei auf seine Kosten kommen.
@achtdreizehn
wenn ich es recht in Erinnerung habe, wiegt der Epica 1860 kg (Diesel)
und um nochmal auf die Abnahmepflicht zurück zu kommen. Der Artikel sagt doch schon alles. Da will sich nur der ADAC wichtig machen wie in so vielen Dingen.
Kein Gesetz, kein Hinweis in der Betriebsanleitung oder Betriebserlaubnis, da greift noch nicht mal der Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Und das noch keine Urteile vorliegen liegt einfach daran, weil die Versicherungen wissen, dass sie Chancenlos wären. Versicherungen nutzen schließlich jedes Schlupfloch.
Wie schon gesagt, das Gegenargument lautet, Schadensminderung am Fahrzeug mit AHK
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Moin,
zum Einen:
Führerschein, wenn Du nur den neuen B hast, dann darfst Du nur 750kg ziehen!
Willst Du mehr ziehen (bis 3,5t für das gesamte Gespann, Auto+Anhänger) dann brauchst Du B+E!!
Für die, die noch den Klasse 3 gemacht haben gilt 7,5t für das ziehende Fahrzeug + 1,5-fache Anhängerlast = 18,75 t!!
Das ist schon ganz ordentlich für einen PKW Führerschein. Daher wurde auch das Gesetzt geändert.
C1E entspricht dann dem alten Klasse 3 (18,75t)
CE ist dann der Rest.
zum Zweiten:
Mir ist keine Regel bekannt, dass die 3,5 beim PKW nicht überschritten werden dürfen.
Gruß
Karl
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wenn Du nur den neuen B hast, dann darfst Du nur 750kg ziehen!
und was bitteschön soll dann der fett markierte teil in folgenden zitat bedeuten???
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt
Mir ist keine Regel bekannt, dass die 3,5 beim PKW nicht überschritten werden dürfen.
mir schon, denn im führerschein klasse b darf man keinesfalls die 3,5t überschreiten.
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und was bitteschön soll dann der fett markierte teil in folgenden zitat bedeuten???
Moin und sorry, der Passus war mir nicht bekannt.
mir schon, denn im führerschein klasse b darf man keinesfalls die 3,5t überschreiten.
Das hab ich auch nicht gesagt, ich sagte, dass man mit der Alten Klasse 3 mehr ziehen durfte.
Daher wurden die Klasse B Führerscheine zu BC1E umgeschrieben.
Bezogen auf den Dicken bedeutet das, (wenn Du nur B hast) das Du max. 2 x Leergewicht fahren darfst.
Gruß
Karl
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jo und 2x Leergewicht = Grenze von 3,5t überschritten, also ist doch alles supi.
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moin,
normal so, BC1E gibbet nicht. die alten 3er wurden auf C1E umgeschrieben (wie bei mir). das bedeutet maximal kombiniert 12 tonnen und nicht 18,X. zugfahrzeug darf maximal für 7,5 tonnen zugelassen sein und der anhänge maximal ein zulässige gesamtmasse laut schein haben, die nicht größer als die leermasse des zugfahrzeuges entsprich. als beispiel: hat die zugmaschine 3 tonnen leergewicht, darf der hänger auch nur 3 tonnen maximales zugelassendes gesamtgewicht laut schein haben. du kannst also an dieser zugamschine, mit 3 tonnen leergewicht, auch keinen anhäger ziehen der für 4 tonnen zugelassen ist aber gerade nur mit 100kg beladen ist. es gelten also immer die werte im schein...die so genannten "scheinwerte". :haha dazu muß man sich ärztlich checken lassen wenn man über 50 ist und den C1E weitere 5 jahre behalten will.
wer nur den neuen B hat, darf wie gesagt maximal 3,5 tonnen bewegen bzw. maximal das leergewicht des zugfahrzeuges dran hängen. da der epica 1,6 tonnen wiegt, sind wir so bei maximal 3,2 tonnen im gespannbetrieb. wenn man es ganz genau nimmt, kommt man so rein vom papier her nicht ans limit für einen gebremsten anhänger, der laut epica-fahrzeugschein erlaubt wäre...denn da stehen 1,7 tonnen zubuche...aber man darf ja mit dem B-schein maximal 1,6 tonnen hinter den epica hängen. sprich an der stelle ist die führscheinhürde kleiner als die im schein steht.
nur wer BE hat, kann das limit laut epicaschein ausschöpfen...da gibt es nur für LKW´s und geländewagen ein limit vom 1,5-fachen des leergewichtest des zugfahrzeuges....an so nen PKW darf man eh nie das 1,5-fache des auto anhängen. nur mal so, beim epica wären wir laut erlaubten im schein beim 1,06-fachen.
uh, so schwere kost um die zeit. :hmmh
tschau norman
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Moin,
ich hab ne weile suchen müssen... ABER:
"Führerschein Klasse 3
Für diejenigen unter uns, welche ihren Führerschein vor 1999 gemacht haben und
im Besitz der alten Führerschein Klasse 3 sind, gilt folgende Besitzstandsregelung:
In jedem Fall werden die neuen Führerschein-Klassen B, BE, C1 und C1E übertragen
Mit Einschränkungen und auf Antrag kann zusätzlich die Führerscheinklasse CE erteilt werden.
Einschränkungen sind:
- Zugfahrzeug mit höchstens 7,5 t
- Einachsige Fahrzeuggespanne bzw. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 18,75 t."
(Quelle: http://www.führerscheinklassen.info/)
Eine weiter Bedingung ist die Druckluftbremsanlage.
Gruß
Karl
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moin,
da geb ich mich geschlagen, das hab ich so nirgens gefunden. ich lese da auch raus, bis zu 18,75tonnen. wobei ich jetze nicht so recht weiß, ob der anhänger maximal 1 achse haben darf oder mehrere...
tschau norman
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Das ist das tolle daran.
Klasse 3: 18,75t max. 3 Achsen (Zwillingsachse bis 1,1m Achsabstand =1Achse )
Klasse C1E: 12 t und >3Achsen
Wenn man sich den alten 3er umschreiben lässt darf man 18,75t und mehr als 3 Achsen fahren!!
Ich mal einen Klasse 2, der auf 7,5t begrenzt war. Damit durfte ich 18,75 t und mehr als 3 Achsen fahren. Ich hatte beim Bund Mitte der 90iger den C1E (Bundeswehr) gemacht und der beinhaltet auch schon mehr als 3 Achsen. Waren ein Paar lustige Diskussionen auf der Führerscheinstelle, aber ich habe gewonnen :D
2004 hab ich dann CE gemacht - von da her ist es für mich eh egal.
Gruß
Karl