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Autor: Gast Thema: Jährliche Wartung LPG Anlage  (Gelesen 13415 mal)

nicolae

  • Gast
Jährliche Wartung LPG Anlage
« am: 25. Januar 2013, 13:40:42 »
Hallo Leute!

Habe heute ein Angebot für die Jahreswartung meiner LPG Anlage angefragt
Die wollen sage und schreibe 120,00€ ohne GAP haben.
Das nenne ich Wucher!  :zornig
Das liegt wohl daran, dass der die einzige BRC Werkstatt hier in der Gegend ist.

Mir ist auch etwas unklar, wie oft und welche Prüfungen ich lt Gesetzgeber machen muss.

Grüßle aus Trier
Marco
« Letzte Änderung: 25. Januar 2013, 14:08:40 von Marco »

Jürgen Rosche

  • Gast
Re: Jährliche Wartung LPG Anlage
« Antwort #1 am: 25. Januar 2013, 15:37:07 »
Hallo Marco,

DAS ist m.E. legalisierter Raub und denen würde ich gelinde gesagt etwas husten. :thumbsdown Bei unserem Boschdienst kostet die jährliche Wartung mit Filterwechsel und Dichtigkeitsprüfung round about 40 Euro. Den ganz genauen Wert müßte ich nachschlagen, es waren knapp 40....Wir lassen dies immer mit einer anstehenden Inspektion zusammen machen.
So weit mir bekannt ist schreibt der Gesetzgeber einmal jährlich eine Überprüfung der Anlage vor, bei der HU ist sie obligatorisch.

preisbewußte Grüße von Jürgen

mi-mk

  • Gast
Re: Jährliche Wartung LPG Anlage
« Antwort #2 am: 25. Januar 2013, 23:13:17 »
Einspruch  :cheese
die wiederholende Prüfung wird im Rahmen der AU/HU mit erledigt, also alle 2 Jahre. Die GWP entfällt, wenn die letzte maximal 1 Jahr zurückliegt (entweder man war in einer Werkstatt, dann ist die dort Prüfung (Dichtprobe) Pflicht oder die Anlage wurde in diesem Zeitraum eingebaut).
Die Prüfung kostet beim TÜV 26 Euro.
In einer Werkstatt kämen bei einer Wartung also Kosten für Material und Arbeitszeit dazu (Höhe des Preises variiert dann natürlich) Dann kann natürlich der hier genannte Preis durchaus zustande kommen.
Nach 10 Jahren wäre eine Prüfung des Tankes fällig.
Mehr ist nicht nötig.

Jürgen Rosche

  • Gast
Re: Jährliche Wartung LPG Anlage
« Antwort #3 am: 25. Januar 2013, 23:54:03 »
Hallo Mi-mk,

Danke Euer Ehren :cheese

Wie gesagt, ich war mir bei den vorgeschriebenen Intervallen nicht sicher. Wobei ich allerdings nach wie vor die 120 Teuronen für arg überteuert halte. In absebharer Zeit ist unser "Gasbomber" :thumbsup zur Inspektion fällig, da soll dann auch gleich die LPG Anlage inspiziert werden. Ich werde dann berichten was dies gekostet hat.

preisbewußte Grüße von Jürgen

nicolae

  • Gast
Re: Jährliche Wartung LPG Anlage
« Antwort #4 am: 26. Januar 2013, 09:20:27 »
Moien!

Ich danke für Eure informativen und lustigen Ausführungen  :haha

Der Tipp mit dem Boschdienst werde ich beherzigen. Habe auch schon einen etwa 30km von Trier gefunden, der LPG-Wartungen durchführt. Da klopfe ich mal in den nächsten Tagen an.

Eisregenfreie Fahrt wünscht Euch
Marco
« Letzte Änderung: 26. Januar 2013, 09:29:57 von Marco »

Jürgen Rosche

  • Gast
Re: Jährliche Wartung LPG Anlage
« Antwort #5 am: 26. Januar 2013, 10:32:52 »
Hallo Marco,

ein Anruf bzw. ein kurzer Stop dort erscheint mir in jedem Fall lohnend. Sag doch bitte Bescheid was sich da ergeben hat.
Auch Dir eine rutschfreie Fahrt.

abtauende Grüße von Jürgen

bimmerist

  • 2-Zylinder
  • *
  • Beiträge: 89
  • Mitglied Nº: 211
Re: Jährliche Wartung LPG Anlage
« Antwort #6 am: 26. Januar 2013, 14:24:03 »
 :hmmh
Nach 10 Jahren wäre eine Prüfung des Tankes fällig.
Hallo MI-MK,
ich dachte die Tankprüfung wäre nur bei Erdgasfahrzeugen (CNG) fällig ?
Gruß aus dem Kreis HF

mi-mk

  • Gast
Re: Jährliche Wartung LPG Anlage
« Antwort #7 am: 26. Januar 2013, 17:04:18 »
Das kommt drauf an:

Prüfung von Druckgasbehältern

1. Für alle Gasfahrzeuge gilt:
Die wiederkehrende Prüfung der Gasanlage (GAP) und deren Umfang sind im § 41a StVZO als eigenständiger Bestandteil in die Hauptuntersuchung aufgenommen.
Die Prüfintervalle entsprechen den Zeitabständen der Hauptuntersuchung.
2. Fahrzeug mit Druckgasbehältern, die nach der ECE R 110 zugelassen sind.
Es gelten die Anforderungen der ECE R 110: Die maximale Lebensdauer des Behälters beträgt 20 Jahre. In diesem Zeitraum wird der Behälter nur durch äußere Besichtigung geprüft.
3. Fahrzeuge mit Druckgasbehältern, die nach Druckbehälterverordnung zugelassen sind.
Für diese Druckgasbehälter gilt eine Prüffrist von 3, 5 oder 10 Jahre abhängig von der behälterspezifischen Bauartzulassung (siehe eingeschlagener Verwendungszeitrum auf dem Behälter). Zur Prüfung wird der Druckgasbe- hälter ausgebaut und durch einen Sachverständigen überprüft. Dabei wird im Gegensatz zu Behältern mit einer Zulassung nach ECE R 110 u.a. eine innere Untersuchung und eine Druckprüfung durchgeführt.

Die Prüffrist kann unter folgenden Bedingungen auf 10 Jahre verlängert werden:
Der Behälter muss im Fahrzeuginneren eingebaut sein.
Der Behälter muss über einen unversehrten äußeren Korrosionsschutz verfügen.
Der Behälter muss gegen mechanische Einwirkungen geschützt sein.
Die Halterung des Behälters darf keine Korrosion verursachen.
Der Behälter muss außen gut belüftet sein.
Ein wirksamer Kondensatablauf muss vorhanden sein.
Es muss ein ausreichender Schutz des Behälters gegen Innenkorrision vorhanden sein, z.B. durch Aufbringen eines Sprühöls

Grüße nach HF aus MI-LK  :freu

 


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