Das kommt drauf an:
Prüfung von Druckgasbehältern
1. Für alle Gasfahrzeuge gilt:
Die wiederkehrende Prüfung der Gasanlage (GAP) und deren Umfang sind im § 41a StVZO als eigenständiger Bestandteil in die Hauptuntersuchung aufgenommen.
Die Prüfintervalle entsprechen den Zeitabständen der Hauptuntersuchung.
2. Fahrzeug mit Druckgasbehältern, die nach der ECE R 110 zugelassen sind.
Es gelten die Anforderungen der ECE R 110: Die maximale Lebensdauer des Behälters beträgt 20 Jahre. In diesem Zeitraum wird der Behälter nur durch äußere Besichtigung geprüft.
3. Fahrzeuge mit Druckgasbehältern, die nach Druckbehälterverordnung zugelassen sind.
Für diese Druckgasbehälter gilt eine Prüffrist von 3, 5 oder 10 Jahre abhängig von der behälterspezifischen Bauartzulassung (siehe eingeschlagener Verwendungszeitrum auf dem Behälter). Zur Prüfung wird der Druckgasbe- hälter ausgebaut und durch einen Sachverständigen überprüft. Dabei wird im Gegensatz zu Behältern mit einer Zulassung nach ECE R 110 u.a. eine innere Untersuchung und eine Druckprüfung durchgeführt.
Die Prüffrist kann unter folgenden Bedingungen auf 10 Jahre verlängert werden:
Der Behälter muss im Fahrzeuginneren eingebaut sein.
Der Behälter muss über einen unversehrten äußeren Korrosionsschutz verfügen.
Der Behälter muss gegen mechanische Einwirkungen geschützt sein.
Die Halterung des Behälters darf keine Korrosion verursachen.
Der Behälter muss außen gut belüftet sein.
Ein wirksamer Kondensatablauf muss vorhanden sein.
Es muss ein ausreichender Schutz des Behälters gegen Innenkorrision vorhanden sein, z.B. durch Aufbringen eines Sprühöls
Grüße nach HF aus MI-LK