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Chevrolet Epica / Chevrolet Malibu

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Autor: Gast Thema: Daylight bzw. D-Lite Scheinwerfer  (Gelesen 16306 mal)

mgrimm2246

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Re: Daylight bzw. D-Lite Scheinwerfer
« Antwort #15 am: 03. August 2012, 12:37:13 »
moin,

nebler sind nur bei sichtweiten unter 50 meter erlaubt. damit fällste durch den tüv.

tschau norman
Hi norman :haha
Ich denke das bezieht sich nur auf die Nebelschlußleuchten wegen der Wattzahl der Lampen. :hmmh Beim Abbiegelicht werden vorne ja auch die Nebelleuchten benutzt. :yessir
MfG Michael :prost

mi-mk

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Re: Daylight bzw. D-Lite Scheinwerfer
« Antwort #16 am: 03. August 2012, 14:08:16 »
Ich habe ein bischen gesucht, aber den Artikel nicht wieder gefunden. In der Tat dürfen die Nebler in D nur unter den im Gesetz angegebenen Bedingungen angeschaltet werden (zusammen mit Standlicht oder Fahrbeleuchtung). Ich meine aber, eine Ausnahme dazu gelesen zu haben (möglicherweise, als die Verfügbarkeit von Zusatzleuchten noch nicht ausreichend war).
Tagfahrleuchten sollen nicht "beleuchten", sondern die Erkennbarkeit erhöhen und haben damit weniger Leistung.
Die Verwendung der Nebler zum Abbiegen hat aber die Kombination von Blinkersignal und Tachosignal als Vorraussetzung. Blinkt man nämlich mit normaler Geschwindigkeit, tut sich da nix ...

Michael

mgrimm2246

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Re: Daylight bzw. D-Lite Scheinwerfer
« Antwort #17 am: 03. August 2012, 14:44:36 »
Hi mi-mk :haha
Mein "Dicker" ist ein dänischer Reimport und hat somit permanentes Daylight, das heißt bei eingeschalteter Zündung Ablendlicht und Rücklicht an, Instrumentenbeleuchtung aus. :yessir Einzige Option um Scheinwerfer auszuschalten ist dann manuell auf Standlicht schalten, was ich in der Stadt dann auch mache, um die Lebensdauer des Abblendlichtes zu erhöhen. :thumbsup Ich weiß nicht ob ich mit dieser Variante glücklich sein soll, Rücklicht ist ja nicht von Nöten ich sehe des öfteren Fahrzeuge bei denen die Nebelleuchten als Taglicht an sind. :hmmh
MfG Michael :prost

mi-mk

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Re: Daylight bzw. D-Lite Scheinwerfer
« Antwort #18 am: 03. August 2012, 15:22:32 »
Inzwischen kann man(n) ja fast nicht unterscheiden, ob Nebler oder separate Lampen eingeschaltet sind...  Nach §17 STVO eben nur bei schlechtem Wetter. Natürlich fahren sehr viel auch bei schönstem Wetter abends oder nachts mit voller Beleuchtung, steht ja nicht an jeder Ecke ein Polizist.
Standlicht beim fahren ist eigentlich (sagt der Name selbst) ebenso nicht erlaubt und wenn du Pech hast, dann gibts ein Ticket  :sad

didi2253

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Re: Daylight bzw. D-Lite Scheinwerfer
« Antwort #19 am: 04. August 2012, 12:24:53 »
Hallo Epica Fans,
das Daylight-Modul hat bei meinem Chrysler Crossfire nach eine Jahr Nutzung die Elektronik im rechten Scheinwerfer zerstört. Damit ermittelt das OBD den Zustand der Lampen.
Haben wir Elektronik im Scheinwerfer - ich habe das Modul noch.
Gruß
Dieter

Karl_

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Re: Daylight bzw. D-Lite Scheinwerfer
« Antwort #20 am: 04. August 2012, 17:19:34 »
Moin,
wir haben keine Elektronik im Scheinwerfer, außer die Höhenregulierung, wobei da elektrisch, nicht elektronisch ist.
Ich fahren schon seit vielen Jahren mit den Daylight Modulen. In unserem Astra ist ein org. Opel Modul und im Chevy haben wir das besagte aus dem Netz.
Die Lampen haben bei rund 50.000km im Jahr eigentlich immer lang gehalten.
Bei dem Daylight Modul gibts noch den Vorteil, dass die nur mit 80% laufen, also sehr schonend.
Außerdem werden die auf und ab geblendet. Das schont  zusätzlich.
Gruß
Karl

didi2253

  • Gast
Re: Daylight bzw. D-Lite Scheinwerfer
« Antwort #21 am: 05. August 2012, 20:17:17 »
Hallo Karl,
Danke schön, dann werde ich mal das Modul suchen.
Gruß

 


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