Na das ist aber seltsam. Es dürfte ja nicht die erste Prüfung sein ...
Manchmal sind aber auch die Prüfer leider nicht ganz gasfest. Das passierte mir mit dem Vorgänger auch: Letzte Prüfung mockierte sich der Prüfer auch über die Verlegung und das war von einem Fachbetrieb gemacht worden und hatte schon einige Prüfungen auch hinter sich.
Die Vorschriften kenn ich da nicht auswendig, aber aber Befestigungen mit Kabelbindern sind schon sehr fraglich. Man kann wohl mal an die Leitung die elektr. Kabel vielleicht mit befestigen, aber das Rohr jedenfalls nicht.
Ist nun offensichtlich diese Sache vorher durchgegangen, dann ist dort wohl ebenso geschlampt worden
Bei mir sind in den Papieren die Nummern der Bauteile eingetragen und werden wohl auch an den entsprechenden Komponenten zu finden sein. Dies entspricht der R67.
Die "alte" Norm R67.01 verlangte die Einzelprüfung nach Einbau, nach 2003 dürfte hauptsächlich die R115er Norm zutreffen. Dort wird ein Gutachten für einen bestimmten Typ erstellt und eine weitere Prüfung somit nicht erforderlich. Hauptsächlich betrifft diese Regelung das Verhalten der Abgase.
Die Einbauvorschriften werden sich dadurch nicht ändern. Ja, nach Regelung R115 müsste sogar ein Handbuch und Einbauhandbuch mitgeliefert werden ...
Wie man nun sieht, gibt es ordentlichen Mischmasch
Nachtrag: (ich hoffe der Link funktioniert noch)
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Anlage/static/ECE/r-115-nachruestsysteme-fluessiggas-und-erdgas-pdf.pdf?__blob=publicationFileAndersrum würde ich lieber den Prüfer wechseln, Dieser kennt wohl nicht die Regelungen