Die Meinungen gehen zu diesem Thema weit auseinander - meine Recherchen dahingehend sind auch nicht gerade eindeutig und beruhen nur auf Texte in anderen Foren.
im Forum unter
eRecht.de wurde das gepostet:
Landgericht Kassel
Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07 - Veröffentlichung von KfZ-Kennzeichen im Internet
Leitsatz:
1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.
Gut, ist nur ein Landesgericht....
Meine Meinung: Ich habe nichts dagegen, daß die Kennzeichen sichtbar sind - ich weise aber darauf, daß über externe Bilderhoster eingetragene Bilder von Google & Co gefunden werden können.
Apropos: Sind Bilder als Anhang eingefügt, dann natürlich nicht...
Denunzierungen zu unseren schönen Fahrzeugen bzw. bestimmten verbitten sich von selbst und böse Aufrufe zu schlimmen Taten zu Fahrzeugen - wie oben angeführt - sowas wird hier ja wohl nicht vorkommen.
Nunja, Inwieweit Google verpflichtet ist, diese gecrawlten Bilder aus datenschutzrechtlichen Gründen auszusortieren, weiß ich nicht - ist ja nur ein Hinweis. Google und Datenschutz, das kocht in der Presse ja auch immer hoch...
Also:
Sofern es unsere eigenen Fahrzeuge betrifft bzw. um Nummernschilder von Fahrzeugen von hier nicht vertretenen Fahrzeughaltern, die damit einverstanden sind - habe ich nichts dagegen und sehe auch keine weitere Veranlassung. Ansonsten bitte ich bei Fremdfahrzeugen um das Unkenntlichmachen - ich denke damit haben alle Fraktionen gewonnen - ausbaden - im Worst-Case - darf ich das dann ja...
Ist doch ein Kompromiss, und damit sollte jeder leben können.
Grüße Inti31