das meine ich ja, dass durch Zugfahrzeug + Anhänger die 3,5 t nicht überschritten werden dürfen.
Ich hatte in meinem Anhänger ( 400kg Eigengewicht) auch schon über 1,5t Erde drin, also deutlich mehr als ich durfte, und da hat sich mein Dicker schon extrem gequält. Ich musste dann noch am Berg anfahren, wer den Geruch der Kupplung mag sollte dabei auf seine Kosten kommen.
@achtdreizehn
wenn ich es recht in Erinnerung habe, wiegt der Epica 1860 kg (Diesel)
und um nochmal auf die Abnahmepflicht zurück zu kommen. Der Artikel sagt doch schon alles. Da will sich nur der ADAC wichtig machen wie in so vielen Dingen.
Kein Gesetz, kein Hinweis in der Betriebsanleitung oder Betriebserlaubnis, da greift noch nicht mal der Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Und das noch keine Urteile vorliegen liegt einfach daran, weil die Versicherungen wissen, dass sie Chancenlos wären. Versicherungen nutzen schließlich jedes Schlupfloch.
Wie schon gesagt, das Gegenargument lautet, Schadensminderung am Fahrzeug mit AHK